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Hygiene-und Infektionsschutzstandards für Fahrten in Reisebussen
Wir freuen uns sehr darüber, dass wir mit unseren Reisebussen seit dem 30.05.2020 (zumindest in NRW) wieder für Sie unterwegs sein dürfen. Dies ist selbstverständlich nur mit Einhaltung der festgelegten Hygiene-und Infektionsstandards gemäß § 15 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung NRW möglich.
Wir haben die Wiederaufnahme unseres Reisebetriebs gewissenhaft vorgenommen, unser Personal entsprechend geschult und die erforderlichen Hygieneauflagen umgesetzt. Sie sollen sich bei uns jederzeit sicher und gut aufgehoben fühlen.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den neuen „Hygiene-und Infektionsschutzstandards“ für Fahrten in Reisebussen ab dem 30. Mai 2020 in NRW(V2).
Die wichtigsten Grundregeln für unsere Reisegäste haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- Fahrgäste, die bei Beginn der Beförderung Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, werden von der Fahrt ausgeschlossen.
- Treten die Symptome bei einem Fahrgast während der Beförderung auf, muss dieser die Busreise sobald wie möglich abbrechen und zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten.
- Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.
- Beim Zu- oder Ausstieg ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Bordtoiletten sind außer Betrieb.
- Reisegepäck wird ausschließlich vom Fahr-und Betriebspersonal in den Gepäckraum ver-und entladen.
- Jedem Fahrgast wird für die gesamte Dauer der Beförderung ein bestimmter Sitzplatz zugewiesen, der nicht gewechselt werden darf.
- Um die Rückverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten sicherzustellen, sind alle Fahrgäste verpflichtet Name, Adresse und Telefonnummer anzugeben.
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Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
- beim Zustieg in das Fahrzeug
- beim Verlassen des Fahrzeugs
- beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes
- Fahrgäste und Fahr-und Betriebspersonal tragen die Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Aufenthalts im Bus, wenn während der konkreten Beförderung aufgrund der Besetzung der Sitzplätze der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Sitzplätzen nicht eingehalten werden kann.
- Eine Ausnahme sind feste Personengruppen von max. 10 Personen. Hier muss der Mindestabstand von 1,50 Metern, auch ohne Maske, nicht eingehalten werden.